Position Jugendurlaub
Bezahlter Jugendurlaub zur Förderung der Freiwilligenarbeit der Jugend!
Die SAJV fordert, dass der gesetzlich garantierte Jugendurlaub in Zukunft bezahlt sein soll. Damit wird das gesellschaftliche Engagement junger Menschen honoriert und gefördert.
Mehr als ein Drittel der in der Schweiz lebenden Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren leisten freiwillige Arbeit. Diese für die Freiwilligenarbeit zu gewinnen ist besonders wichtig: Wer sich in der Jugend freiwillig engagiert, wird sich mit grosser Wahrscheinlichkeit das ganze Leben lang engagieren.
In den späteren Lebensabschnitten leisten freiwillig engagierte Menschen einen so grossen Beitrag an unsere Volkswirtschaft, dass es sich unsere Gesellschaft gar nicht mehr erlauben kann, darauf zu verzichten. Dementsprechend kann es sich unsere Gesellschaft auch nicht leisten, darauf zu verzichten, Jugendliche bereits früh für die Freiwilligenarbeit zu gewinnen und Einstiegshürden abzubauen.
Ein wichtiger und richtiger Schritt in diese Richtung wurde 1991 mit der Einführung des Jugendurlaubes geschaffen: Gemäss Art. 329e, Absatz 1 OR haben Jugendliche bis zum 30. Altersjahr Anspruch auf eine Arbeitswoche Jugendurlaub pro Jahr für unentgeltlich geleistete, leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation. Die Jugendlichen haben dabei aber keinen Anspruch auf Lohn.
Seit 1991 hat sich die Situation aber stark verändert: Während 1997 noch knapp 38% der 15- bis 24-Jährigen freiwillig aktiv waren, waren es 2007 noch 31%. Es wird also zunehmend schwieriger Jugendliche für die Freiwilligenarbeit zu motivieren. Abhilfe kann hier geschaffen werden, wenn der Jugendurlaub nicht länger unbezahlt bleibt, sondern in eine bezahlte Urlaubswoche zwecks Ausübung unentgeltlich geleisteter Arbeit zugunsten einer sozialen oder kulturellen Organisation.
