Jugendurlaub
Zeit für freiwilliges Engagement neben Beruf und Schule
Seit 1991 haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrnenden unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert.
Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV im Jahr 1984 und bildet einen wichtigen Meilenstein im Engagement der Jugendverbände um die Anerkennung freiwillig geleisteter Arbeit.
Bei Fragen zum Bezug des Jugendurlaubs oder weiteren Fragen können folgende Stellen weiterhelfen:
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV)
031 326 29 29, info@sajv.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen, Dienst für Jugendfragen
031 323 82 58
Gewerkschaft unia Jugendstelle
031 350 23 36, jugend@unia.ch
Pfadibewegung Schweiz (PBS)
031 328 05 45, info@pbs.ch
Schweizerischer Kaufmännischer Verband (SKV), Jugendstelle
044 283 45 45, jugend@kvschweiz.ch

