Jugendpolitik Schweiz
Damit Jugendliche die Gesellschaft von heute und morgen mitgestalten können.
In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik in der Zuständigkeit der Kantone. Je nach Kanton wird die Kinder- und Jugendpolitik unterschiedlich umgesetzt.
Der Bund kann gemäss der Bundesverfassung (Art. 6, Art 41 und Art 67 BV) in Ergänzung zu den Kantonen Massnahmen im Bereich der Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Der Bundesrat hat in seiner Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik entsprechende Schwerpunkte festgelegt.
Wichitgstes Instrument zur Förderung der Kinder- und Jugendlichen auf nationaler Ebene ist das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG). Umgesetzt werden die Vorgaben des KJFG auf Bundesebene hauptsächlich durch das in der Kinder- und Jugendpolitik federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – spezifisch der Bereich Kinder- und Jugendfragen.
Auf internationaler Ebene sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der UNO-Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Kinder- und Jugendpolitik sollte aus der Kinderrechtskonvention abgeleitet werden. Gemäss der Kinderrechtskonvention sind Kinder alle Individuen bis zum 18. Lebensjahr. Die Schweiz hat die Konvention 1997 unterzeichnet. In der Schweiz überwacht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz überwacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention - u.a. mit dem NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte.
