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Jugendpartizipation und -politik Schweiz

Damit Jugendliche die Gesellschaft von heute und morgen mitgestalten können.

In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik in der Zuständigkeit der Kantone. Je nach Kanton wird die Kinder- und Jugendpolitik unterschiedlich umgesetzt.

Der Bund kann gemäss der Bundesverfassung (Art. 6, Art 41 und Art 67 BV) in Ergänzung zu den Kantonen Massnahmen im Bereich der Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Der Bundesrat hat in seiner Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik entsprechende Schwerpunkte festgelegt.

Wichitgstes Instrument zur Förderung der Kinder- und Jugendlichen auf nationaler Ebene ist das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG). Umgesetzt werden die Vorgaben des KJFG auf Bundesebene hauptsächlich durch das in der Kinder- und Jugendpolitik federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – spezifisch der Bereich Kinder- und Jugendfragen.

Auf internationaler Ebene sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der UNO-Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Kinder- und Jugendpolitik sollte aus der Kinderrechtskonvention abgeleitet werden. Gemäss der Kinderrechtskonvention sind Kinder alle Individuen bis zum 18. Lebensjahr. Die Schweiz hat die Konvention 1997 unterzeichnet. In der Schweiz überwacht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz überwacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention - u.a. mit dem NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte.

Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Die Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes (KJFG) steht kurz vor dem Abschluss. Die SAJV hat den Revisionsprozess von Anfang an eng begleitet und begrüsst dessen grundsätzliche Stossrichtung.

Position der SAJV zum KJFG

Die Jugendsession

Lust auf Politik? Bewirb dich für die Jugendsession und diskutiere mit 199 anderen Jugendlichen im Bundeshaus!

Auf ins Bundeshaus!

Position Jugendgewalt

Prävention und differenzierte Berichterstattung! Wie in jeder gesellschaftlichen Altersgruppe kommt es auch unter Jugendlichen zu Gewalttaten und anderen Gesetzesübertretungen. Die SAJV wehrt sich aber dagegen, dass aus solchen Einzelfällen das grob verzerrte Bild einer immer gewalttätigeren Jugend abgeleitet wird.

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Position Stimmrechtsalter 16

Geben wir der Jugend eine Stimme! Als Sprachrohr von über 500’000 in den schweizerischen Jugendorganisationen zusammengeschlossenen Jugendlichen unterstützt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) aktiv die Forderung nach dem Stimmrechtsalter 16 auf kantonaler wie auf nationaler Ebene.

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Kontakt

Andreas Tschöpe - Geschäftsleiter

Andreas Tschöpe

Geschäftsleiter
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