




Jugendurlaub
Fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit
Seit 1991 haben haben alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge unter 30 Jahren ein Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit. Dieser ist im Obligationenrecht in Artikel 329e verankert. Der Jugendurlaub ist das Resultat einer Petition der Schweizerischen Jugendverbände im Jahr 1984 und ein wichtiger Meilenstein im Engagement der Jugendverbände um die Anerkennung der freiwillig geleisteten Arbeit.
Bei Fragen zum Bezug des Jugendurlaubs oder weitere Fragen können folgende Stellen weiterhelfen:
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV): 031 326 29 29, info@sajv.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen, Dienst für Jugendfragen: 031 323 82 58
Gewerkschaft unia Jugendstelle: 031 350 23 36, jugend@unia.ch
Pfadibewegung Schweiz (PBS): 031 328 05 45, info@pbs.ch
Schweizerischer Kaufmännischer Verband (SKV), Jugendstelle:
044 283 45 45, jugend@kvschweiz.ch
- Merkblatt zum Jugendurlaub (PDF 31KB)
- Gesetzestext Jugendurlaub (PDF 50KB)
- Formular für den Bezug von Jugendurlaub (PDF 7KB)
