Wer hat Anspruch auf Jugendurlaub?
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Wer hat Anspruch auf Jugendurlaub?

Ich werde im August 30 Jahre alt und möchte im Oktober einen Jugendurlaub nehmen. Muss dieser Urlaub genehmigt werden? 

Nein, der Jugendurlaub muss nicht genehmigt werden: Das Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Jugendurlaub bis zum Ende des 30. Altersjahrs besteht einige Arbeitgeber*innen können den Jugendurlaub natürlich auch Arbeitnehmer*innen gewähren, die älter als 30 Jahre sind, obwohl sie nach der im OR festgelegten Altersgrenze keinen Anspruch mehr darauf haben. 

Ich bin derzeit in der Armee oder im Zivildienst. Kann ich den Jugendurlaub in Anspruch nehmen?  

Nein, du kannst leider keinen Jugendurlaub nach dem OR beziehen, da in dieser Zeit das Militärgesetz gilt. Die einzige Möglichkeit ist, in dieser Woche Urlaub zu erhalten, indem du ein Gesuch um persönlichen Urlaub einreichst. Diese Informationen findest du hier. Persönlicher Urlaub ist Freizeit, die vom zuständigen Kommandanten auf persönlichen Antrag gewährt wird. Es gibt kein Recht auf persönlichen Urlaub. Du musst den Antrag vor dem Dienstantritt stellen. In dringenden Fällen (z. B. bei einem Todesfall in der Familie) kannst du auch während des Dienstes Urlaub beantragen. Dein Einheitskommandant ist dafür zuständig. 

Ich bin Student*in in der obligatorischen Schule, an der Universität oder an einer Hochschule. Kann ich den Jugendurlaub in Anspruch nehmen? 

Nein, während deines Studiums oder deiner Pflichtschulzeit hast du leider keinen Anspruch auf Jugendurlaub. Du kannst jedoch einen Antrag auf Jugendurlaub stellen. 

Ich bin Lehrling und möchte während der Schulzeit einen Jugendurlaub nehmen. Ist das möglich? 

 Ja. Fast alle Schulen haben in ihren Reglementen den Jugendurlaub als legitimer Grund für Dispensation oder für die Gewährung eines Urlaubs aufgeführt. Du musst aber sowohl bei Deiner Schule wie bei Deinem Lehrbetrieb seperat ein Gesuch einreichen.  

Ich habe keine J+S-Ausbildung, kann ich trotzdem Jugendurlaub beanspruchen? 

Ja, du kannst problemlos Jugendurlaub beanspruchen. Du musst jedoch Leiter*in, Betreuer*in oder Berater*in einer Jugendaktivität sein, für die du Urlaub beantragst, oder eine Weiterbildung für deine Tätigkeiten im Zusammenhang mit deinem freiwilligen Engagement für Jugendliche absolvieren, um Anspruch auf Urlaub zu haben.