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Untenstehend findest du die aktuellsten News der SAJV!

Corona und Jugend: Jugend-Dachverbände fordern mehr Spielraum für ausserschulische Aktivitäten

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 5. Februar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebensmöglichkeiten für die Jugend nebst Schule und Familie. Dafür braucht es mehr Handlungsmöglichkeiten für die ausserschulische Kinder - und Jugendarbeit. So soll etwa die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweitert werden.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) und der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) fordern in einem Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 5. Februar 2021 wieder mehr Freiräume und Lebensmöglichkeiten für die Jugend nebst Schule und Familie. Dafür braucht es mehr Handlungsmöglichkeiten für die ausserschulische Kinder - und Jugendarbeit. So soll etwa die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf bis 25 Jahre erweitert werden.


Die Situation der Kinder und Jugendlichen beunruhigt die Akteure der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Studien zeigen, dass besonders Jugendliche ab 16 Jahren stark leiden und sich die Pandemie negativ auf die psychische Gesundheit auswirkt: Zunahme von Depressionen, von Einweisungen in die Jugendpsychiatrie und von Suizidversuchen.


Der erhöhte Leidensdruck verwundert nicht, denn das Kindes- und Jugendalter ist aus entwicklungspsychologischer Sicht eine anspruchsvolle Lebensphase mit spezifischen Bedürfnissen. Diese bisher bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie nicht berücksichtigt wurden. Austausch mit Gleichaltrigen und vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen sind grundlegend für eine gesunde Entwicklung von jungen Menschen und das Erwachsenwerden. Sie sind kein Luxus.


Dachverbände machen konkrete Vorschläge

Mit ihren Mitgliedern fordern SAJV und DOJ daher, dass ab März 2021 Erleichterungen bei den Einschränkungen der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen erfolgen sollten. Gerade die ausserschulischen Aktivitäten, begleitet von ausgebildeten Fachpersonen oder geschulten Leiter*innen, sind wichtige Orte der Erholung, für niederschwellige Beratung und tragende Beziehungen. Sie wirken sich auch gesamtgesellschaftlich im Sinne von Prävention und Konfliktvermeidung positiv aus.

Konkret sollen folgende Anpassungen der Massnahmen diskutiert und umgesetzt werden:

  • Die Sonderstellung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist mindestens beizubehalten, sobald möglich aber zu erweitern und auf die Altersgruppe bis 25 Jahre.
  • Mehr Angebote für Jugendliche ab 16 Jahren: Hier brauchen die Fachstellen und die Jugendverbände mehr Spielraum, um ihre wichtige Unterstützungsarbeit überhaupt anbieten und die Jugendlichen erreichen zu können.
  • Ferienlager – klare und einheitliche Regeln: Es ist äusserst wichtig, dass Kinder und Jugendliche an Lagern teilnehmen können und Familien dadurch entlastet werden. Möglichst bald sollte klar sein, welche Regeln einzuhalten sind, damit die Jugendorganisationen mit der Vorbereitung für die Oster- und Sommerferien beginnen können.
  • Vereinfachung der Gruppengrössenregel: Die im vergangenen Jahr erfolgreich praktizierte Regel soll wieder gelten: Bei Räumen, die kleiner als 200m2 sind, kann mit Gruppen von maximal 20 Personen gearbeitet werden (inkl. Fachpersonen/Leitende), ungeachtet des Alters der Kinder und Jugendlichen. Im Fall von Räumen ab 200m2 bleibt die Flächenregel gültig (10m2/Pers.).
  • Aufheben der Distanzregel für Kinder: Kinder im schulpflichtigen Alter können nicht sinnvoll dazu angehalten werden, einen Abstand von 1,5 Metern untereinander einzuhalten. Was im vergangenen Jahr bereits praktikabel war, soll wieder eingeführt werden: keine Distanzplicht für diese Altersgruppe.
  • Klare, übersichtliche Regeln und Massnahmen: Das BAG soll in der COVID-19-Verordnung oder der Erläuterung dazu sowie in seiner Kommunikation zu den Massnahmen spezifisch und gebündelt die Regeln und Massnahmen für die Jugend bekannt geben.

Alarmierende Situation für die Jugendlichen in Ausbildung 
Jugendliche sind auch als Schüler*innen, Berufslernende und Studierenden zurzeit besonders belastet. Für sie bestehen Unsicherheiten bezüglich Austauschmöglichkeiten, Jobperspektiven, Lehrstellen oder Praktika. Die Dachverbände empfehlen, auch hierzu die spezifischen Interessen und Bedürfnisse zu beachten und bei der Gestaltung der Massnahmen zu berücksichtigen, indem die Folgen der geltenden Einschränkungen für ihre psychische Gesundheit ernst genommen und geprüft werden.

Informationen: 

Nadine Aebischer, Bereichsleiterin Politik und Mitglied der kollektiven Geschäftsleitung der SAJV, nadine.aebischer@sajv.ch, 031 326 29 36
Marcus Casutt,  Geschäftsleiter DOJ, marcus.casutt@doj.ch, 078 808 31 79

Foto: SAJV

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Vernetzt und engagiert

Die SAJV politisiert im Interesse ihrer Mitglieder. Dank ihres Netzwerks bringt die SAJV die Anliegen ihrer Mitgliedsorganisationen bei den relevanten Stellen in Bundesbern ein.

Die SAJV ist als Dachverband der Jugendverbände und als Sprachrohr der Jugend auf Bundes­ebene anerkannt. Sie pflegt enge Kontakte zum Bundesamt für Sozial­versicherung (BSV), das für die Jugendpolitik auf Bundesebene zuständig ist. Mit anderen Bundesämtern, welche in ihrem Aufgabenbereich Jugendprogramme haben (z.B. Gesund­heit, Migration) arbeitet sie ebenfallseng zusammen. Sie hat Einsitz in die wichtigsten politischen Fachgremien und ist mit ParlamentarierInnen aller Fraktionen vernetzt. Ebenso hat die SAJV Einsitz in NGO-Netzwerke und ist mit ihnen eng verflochten.

Sie setzt sich innerhalb dieses Netzwerks für die Interessen ihrer Mitglieder und der jungen Generationen in der Schweiz ein. So lobbyiert die SAJV für eine starke und nachhaltige Jugendförderung, die Anerken­nung der Freiwilligenarbeit, gegen unwirksame und nicht zielführende Auflagen für die Jugendarbeit etc.

Politische Erfolge

Erfolge konnte die SAJV beispielsweise bei der Schaffung (1989) und der Totalrevision (2011) der Jugendförderungsgesetzgebung, bei der Schaffung des Jugendurlaubs (1991) und bei jugend­gerechten Präventionsmassnahmen beim Nationalen Programm Alkohol des BAG (2008) verbuchen.