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Jugendliche in der Politik

Für den Einbezug der jungen Generationen in die Politik

Die Kinderrechtskonvention hält in Artikel 12 fest, dass jedes Kind das Recht hat, seine*ihre Meinung zu äussern und dass diese angehört wird. Denn Kinder und Jugendliche sind nicht bloss die Zukunft. Sie leben auch im Jetzt. Entsprechend müssen sie als Rechtsubjekte wahrgenommen und in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Dieser Einbezug muss altersgerecht stattfinden; Instrumente und Methoden in der politischen Bildung müssen dem Alter der jeweiligen Zielgruppen angepasst werden.

Bis zum 18. Altersjahr haben Kinder und Jugendliche in der Schweiz keine Möglichkeit, politische Entscheidungen zu beeinflussen. Deswegen sind Plattformen für ihre politische Partizipation – u.a. die Jugendsesssion oder Jungparteien – zentrale Instrumente für den Einbezug der jungen Generation in die Politik. Partizipation ist zwar neben Schutz und Förderung einer der drei Pfeiler der bundesrätlichen Strategie der Kinder- und Jugendpolitik. Doch der Bereich ist noch stark unterentwickelt.


Rechtliche Grundlagen

In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik in der Zuständigkeit der Kantone. Je nach Kanton wird die Kinder- und Jugendpolitik unterschiedlich umgesetzt. 

Der Bund kann gemäss der Bundesverfassung (Art. 6, Art 41 und Art 67 BV) in Ergänzung zu den Kantonen Massnahmen im Bereich der Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Der Bundesrat hat in seiner Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik entsprechende Schwerpunkte festgelegt.

Wichtigstes Instrument zur Förderung der Kinder- und Jugendlichen auf nationaler Ebene ist das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG). Umgesetzt werden die Vorgaben des KJFG auf Bundesebene hauptsächlich durch das in der Kinder- und Jugendpolitik federführende Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) – spezifisch der Bereich Kinder- und Jugendfragen.

Auf internationaler Ebene sind die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der UNO-Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Kinder- und Jugendpolitik sollte aus der Kinderrechtskonvention abgeleitet werden. Gemäss der Kinderrechtskonvention sind Kinder alle Individuen bis zum 18. Lebensjahr. Die Schweiz hat die Konvention 1997 unterzeichnet. In der Schweiz überwacht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz überwacht die Umsetzung der Kinderrechtskonvention – u.a. mit dem NGO-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte.

Netzwerk

Dank ihres Netzwerks bringt die SAJV die Anliegen ihrer Mitgliedsorganisationen bei den relevanten Stellen in Bundesbern ein.

Die SAJV ist als Dachverband der Jugendverbände und als Sprachrohr der Jugend auf Bundes­ebene anerkannt. Sie pflegt enge Kontakte zum Bundesamt für Sozial­versicherung (BSV), das für die Jugendpolitik auf Bundesebene zuständig ist. Auch mit anderen Bundesämtern, welche in ihrem Aufgabenbereich Jugendprogramme haben (z.B. Gesund­heit, Migration) arbeitet sie eng zusammen.

Weiter hat die SAJV Einsitz in wichtige politische Fachgremien und ist mit ParlamentarierInnen aller Fraktionen vernetzt. Ebenso ist sie in zahlreichen NGO-Netzwerken aktiv. Innerhalb dieses Netzwerks setzt sich die SAJV für die Interessen ihrer Mitglieder und der jungen Generationen in der Schweiz ein.

Erfolge

Politische Erfolge im Bereich der Jugendpartizipation konnte die SAJV beispielsweise bei der Schaffung (1989) und der Totalrevision (2011) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, bei der Schaffung des Jugendurlaubs (1991) oder bei jugend­gerechten Präventionsmassnahmen im Nationalen Programm Alkohol des BAG (2008) verbuchen.