Das Papier baut auf die Zusammenarbeit verschiedener Kinder- und Jugendorganisationen während der Corona-Pandemie auf.
Konkret nimmt das Positionspapier auf mehrere Kinderrechte Bezug: Dazu gehören das Recht auf Bildung (Art. 28 und 29 UN-KRK), auf Schutz (Art. 19, 34 und 37 UN-KRK), auf Spiel und Freizeit (Art. 31 UN-KRK), auf Information und Meinungsfreiheit (Art. 13 UN-KRK) und auf Schutz vor jeglicher Diskriminierung (Art. 2 UN-KRK). Um diese Rechte für Kinder angemessen umzusetzen, braucht es konkrete Massnahmen. Dazu zählen unter anderem:
- die Erarbeitung von Konzepten zur Überwindung von Lernunterschieden als Folge von Schulschliessungen oder Fernunterricht;
- die Aufrechterhaltung von Freizeit- und Erholungsangeboten, die Kontakte mit Gleichaltrigen und Möglichkeiten der Erholung bieten;
- die Einführung eines nationalen Monitorings und Datenerhebung zur psychischen Verfassung von Kindern und Jugendlichen ;
- eine Krisenkommunikation mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, die sich angemessener Sprache bedient.
- die partizipative Ausarbeitung von Massnahmen und Kernbotschaften mit Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Anliegen;
- die Anerkennung von Unterschieden bei Kindern, das heisst, Kinder und Jugendliche dürfen nicht als homogene Gruppe betrachtet werden;
- die Förderung von Ausgleichsmassnahmen für vulnerable Gruppen von Kindern, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.
Adressatenkreis Bundesbehörden und interkantonale Konferenzen
Das Positionspapier dient als Hilfestellung für Behörden, um kinderrechtliche Perspektiven bei der Aufarbeitung der Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen, indem es Informationen und Entscheidungsgrundlagen vermittelt. Zudem richtet das Papier konkrete Forderungen an die Entscheidungsträgerinnen und -träger, namentlich an Bundesbehörden und interkantonale Konferenzen: Sie müssen die Kinderrechte in künftigen Pandemien höher gewichten und diese auch bei der Aufarbeitung der Pandemiefolgen berücksichtigen.
Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen in zukünftigen Pandemien auch auf nationaler Ebene und von Beginn an stärker mitberücksichtigt werden, insbesondere mit Blick auf die Folgen bestimmter Massnahmen auf das psychische und soziale Wohlbefinden sowie die Chancengerechtigkeit. Dabei gilt es auch darauf zu achten, dass die Interessen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen nicht für Partikularinteressen instrumentalisiert werden, wie dies in der Covid-19-Pandemie teilweise durch massnahmenkritische Stimmen der Fall war. Schliesslich ist es unabdingbar, die langfristigen Folgen der Massnahmen zum Gesundheitsschutz zu erforschen und, wo nötig, Massnahmen zu ergreifen, um erfolgte Nachteile auszugleichen.