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Die Schweiz schützt ihre Kinder und Jugendlichen endlich vor Tabakwerbung!

Die Stimmbevölkerung hat sich mit 56.6% für Kinder ohne Tabak ausgesprochen. Die SAJV und das Initiativekomitee freuen sich, dass die Schweizerinnen und Schweizer diesen Meilenstein in der Prävention befürworten und danken Volk und Ständen für dieses deutliche Ergebnis. Endlich kann eine der wirksamsten Massnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabak in der Schweiz gesetzlich verankert werden. Bundesrat und Parlament sind nun in der Verantwortung für eine rasche Umsetzung.

Die mit der Volksabstimmung angenommenen Werbeeinschränkungen sind ein entscheidender Schritt in der Tabakprävention und die Anerkennung der Bemühungen der Jugendverbände im Bereich Gesundheitsförderung. Denn eine Mehrheit der Rauchenden hat vor dem 18. Lebensjahr mit Tabak begonnen und riskiert, langfristig abhängig zu werden und zu erkranken. Mit “Kinder ohne Tabak” steigen die Chancen, dass Jugendliche überhaupt nicht erst mit dem Rauchen beginnen. Denn Tabakkonsum führt jährlich zu 9'500 vermeidbaren Todesfällen und ist unbestritten der grösste Risikofaktor für eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen. Tabakwerbung ist für Jugendliche omnipräsent und hat nachweislich gerade auf Minderjährige grossen Einfluss.  

Das deutliche Abstimmungsergebnis ist ein starkes Zeichen an Bundesrat und Parlament: der Schutz der Gesundheit und insbesondere derjenige unserer Kinder sind klar höher zu gewichten als wirtschaftliche Partikularinteressen. 

Rasche Umsetzung im Tabakproduktegesetz gefordert
Mit der Annahme der Volksinitiative kommt die Schweiz endlich einen wichtigen Schritt vorwärts in der Tabakprävention. Nun ist es an Bundesrat und Parlament, dem Willen des Volkes zu entsprechen und die Bestimmungen ohne Verzug zu erlassen. Die Initianten haben bereits einen möglichen Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Art. 41 Abs. 1, Bst. g BV) kann bereits heute ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage im Rahmen der bestehenden bundesrätlichen Strategien erfüllt werden. 

Das Verbot von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht (Art. 118, Abs. 2, Bst. b BV), kann im neuen Tabakproduktegesetz umgesetzt werden. Die Trägerschaft wird den Prozess eng begleiten und dem Volkswillen bei Bedarf Nachdruck verschaffen.

Dank gilt den zahlreichen Unterstützer*innen
In der Beratung zum Tabakproduktegesetz fand die Forderung nach wirksamen Jugendschutz im Parlament trotz der breiten Unterstützung der gesamten Ärzteschaft, der grossen Gesundheitsorganisationen sowie Sucht-, Sport- und Jugendverbänden und zahlreichen weiteren Organisationen leider kein Gehör. Im Abstimmungskampf wurde dafür umso deutlicher sichtbar, wie viele Menschen – darunter auch viele Jugendliche – in der Schweiz das Anliegen unterstützen und sich persönlich engagieren. Ihnen gilt unser Dank. «Ein grosses Merci an alle Mitgliedsorganisationen und Menschen, die mit ihrer Ja-Stimme und ihrem Einsatz dazu beigetragen haben, dass die Bemühungen der Jugendverbände für mehr Gesundheitsförderung und Suchprävention gestärkt wurden», freut sich Olivia Klein, Co-Präsidentin der SAJV.