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Jugendmedienschutz zurück auf Feld eins

Obwohl der Nationalrat dem Ständerat bereits weit entgegengekommen ist, hat sich der Ständerat in der Herbstsession erneut dafür entschieden, Kinder und Jugendliche nicht vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen. Nicht nur spricht sich der Ständerat gegen eine Kennzeichnung von Videospielen mit Mikrotransaktionen aus und verweigert den Einbezug von Experten als ständige Mitglieder in der Beratung von Jugendschutzbestimmungen, vielmehr hat der Ständerat auch die sinnvollste Massnahme für den Jugendmedienschutz aus dem Gesetz gestrichen: Die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Damit ist der Jugendmedienschutz zurück auf Feld eins.

Medienkompetenzen und eigenverantwortliches Handeln stärken

Die nachhaltigste und wohl auch einfachste Investition in den Jugendmedienschutz ist die Befähigung von Kindern und Jugendlichen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Sie brauchen solide Kompetenzen im Umgang mit den grenzenlosen Angeboten und Möglichkeiten im Netz, mit Filmen und Videospielen, gerade weil diese von Kindern und Jugendlichen oft allein oder gemeinsam mit Gleichaltrigen konsumiert werden. Nur durch Medienkompetenz und -wissen können sich Jugendliche und Kinder am besten schützen und eigenverantwortlich handeln.

Mikrotransaktionen: Kinder vor Spielrisiken und Eltern vor Schuldenfallen schützen

Heutzutage können Videospiele oft kostenlos in App-Stores oder im Internet heruntergeladen und gespielt werden. Diese Spiele generieren Geld durch integrierte Mikrotransaktionen (z. B. kosmetische In-Game-Käufe oder «Pay-to-win»-Funktionen), die sich häufig an Kinder und Jugendliche richten. Diese werden mit psychologischen Tricks und Strategien (die teilweise an Glücksspielen grenzen (z.B. «Lootboxen»)) dazu gebracht, Geld in Videospielen auszugeben und sind sich meist nicht bewusst, wie viel Geld sie für ein Spiel ausgegeben haben. So können schnell «aus Versehen» Rechnungen von mehreren hundert Franken entstehen (siehe z.B. Beitrag der SRF-Sendung Kassensturz vom 01.02.2022). Eltern bzw. Erziehungsberechtigte stehen gemäss Bundesrat hier in der Verantwortung. Diese Verantwortung können sie jedoch nur übernehmen, wenn auf Mikrotransaktionen hingewiesen wird, was der Ständerat ablehnt.

Expert*innen bei der Erarbeitung von Jugendschutzregelungen

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten zu erreichen, ist die regelmässige Einbindung von branchenunabhängigen Experten in die Entwicklung von Jugendschutzregelungen unerlässlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betroffenen Interessen - auch die von Kindern und Jugendlichen - gewahrt bleiben und nicht wirtschaftliche Erwägungen überwiegen.

 

Wie weiter?

Der Ständerat hat diese drei zentralen Punkte des Jugendschutzes aus dem Gesetz gestrichen und damit einen wirksamen Jugendschutz verunmöglicht. Das Geschäft (20.069) wird demnächst von National- und Ständerat erneut beraten und bei anhaltenden Differenzen in einer Einigungskonferenz in der letzte Sessionswoche behandelt. Mit der kompromisslosen Haltung des Ständerats wird es jedoch schwierig, die Stärkung der Medienkompetenzen, Mikrotransaktionen und den Einbezug von Expert*innen am Ende im Gesetz stehen zu haben. Dies zum grossen Bedauern der Organisationen im Bereich Kinder, Jugend und Sucht. Die SAJV wird sich aber weiterhin für einen besseren Schutz und die Stärkung von Kindern und Jugendlichen im Internet, in Filmen und Videospielen einsetzen.

 

Viele Organisationen setzten sich für einen wirksamen Jugendschutz in den Bereichen Filme und Videospiele: Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Pro Juventute, der Fachverband Sucht, Kinderschutz Schweiz, Groupement Romand d’Etudes des Addictions (GREA), Fédération Romande des Consommateurs (FRC), die Stiftung für Konsumentenschutz und das Blaue Kreuz Schweiz.